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ss13011

WEG-Verwaltung

(Eigentümergemeinschaften)


Eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt vor, wenn bei einem nach Wohnungs- eigentumgesetz (WEG) aufgeteilten Mehrfamilienhaus mindestens zwei Personen jeweils das Eigentum an mindestens einer abgeschlossenen Wohnung halten. Bei der Wohnngseigentumverwaltung wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an dem die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen Anteil halten. Bei dieser Art von Verwaltung werden u.a. folgende Leistungen erbracht:

  • buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten der WEG

  • Beachtung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für die WEG

  • Wohn- bzw. Hausgeldzahlungskontrolle mit Mahnschreiben (ggf. Einzugsverfahren)

  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes

  • Erstellung einer Wohn- bzw. Hausgeldabrechnung ggf. mit Zusatzbescheinigungen gemäß § 35a EStG.

  • Erstellung von Jahresabrechnungen / Übersichten

  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage

  • Durchführung von mindestens einer Versammlung pro Wirtschaftsjahr inkl. Protokollerstellung

  • Meldung von Verbrauchswerten an Lieferanten-, Abrechnungs- und Versorgungsfirmen

  • Abschließen / Kündigen von Verträgen mit Dritten soweit nötig

  • Durchführung von Schriftverkehr mit Eigentümern und Behörden für die WEG

  • Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (ggf. eingeschränkt)

  • Führen einer Beschlußsammlung


Das Verwalterhonorar richtet sich nach dem Leistungsumfang und wird als Pauschale pro Einheit festgelegt. Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen als WEG-Verwaltung haben, so bitten wir um Ihre kurze Mitteilung.

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